Arzneimittelzulassung

Gesetzliche Vorgaben

Die Zulassung von homöopathischen Arzneimitteln ist ein komplexer Prozess und unterscheidet sich von Land zu Land. In Deutschland sind die Voraussetzungen für die Zulassung beispielsweise im Arzneimittelgesetz definiert. Wir haben für diese Prozesse eine eigene Zulassungsabteilung, die vom Neuantrag bis zur Post-Zulassungsanalyse (sog. Pharmakovigilanz) aktiv ist.

Homepage mit länderspezifischen Inhalten

Um Informationen für unsere Kunden so spezifisch wie möglich darstellen zu können, bieten wir länderbezogene Versionen unserer Homepage an. So können wir für jedes Land die zugelassenen Informationen zur Verfügung stellen. Kunden aus Österreich haben dadurch z. B. die Möglichkeit, sich über das österreichische Arzneimittelsortiment inklusive der jeweiligen Anwendungsbereiche zu informieren. Auch den Kunden aus Deutschland steht eine Übersicht des Arzneimittelsortiments zur Verfügung. Um auch Kunden aus anderen Ländern diese Möglichkeit zu bieten, werden wir unsere Homepage in Zukunft um weitere länderspezifische Versionen erweitern.